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| - Der Begriff Computerkriminalität oder Cyberkriminalität (engl. Cybercrime) umfasst „alle Straftaten, die unter Ausnutzung der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) oder gegen diese begangen werden“. Der Begriff wird umgangssprachlich im weiteren Sinne auch für im Zusammenhang mit Computern stehende Handlungen verwandt, die zwar keine Straftaten, jedoch rechtswidrige Handlungen darstellen. Dabei hängt die Zuordnung zu den jeweiligen Bereichen insbesondere davon ab, ob am entsprechenden Tatort einschlägige Strafvorschriften existieren. Cyberkriminalität lässt sich dabei unterscheiden in:
* Computerkriminalität im engeren Sinne, für diese Straftaten wird lediglich ein Computer mit oder ohne Internetnutzung als Tatwaffe eingesetzt
* Internetkriminalität, diese Straftaten basieren auf dem Internet oder geschehen mit den Techniken des Internets Die Unterscheidung ist, dass unter Internetkriminalität auch viele Straftaten und Vergehen fallen, die auch ohne Internet möglich wären (etwa Verbreitung verbotener Inhalte, Belästigung, u.a.m.), während Computerkriminalität sich in diesem Sinne speziell auf den Kontext der elektronischen Daten bezieht. Cybercrime im engeren Sinne des Deutschen Bundeskriminalamts (BKA) bezieht sich auf „spezielle Phänomene und Ausprägungen dieser Kriminalitätsform, bei denen Elemente der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) wesentlich für die Tatausführung sind“.
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